Kann Schmerzensgeld bei misslungenen Permanent Make-up gefordert werden?
Durch das Aufbringen von Permanent Make-up erspart sich die Dame von Welt den zeitaufwendigen täglichen Stress des Schminkens. Entscheidet man sich für ein Permanent Make-up oder ein Contoure Make-up, so bedarf es im Vorfeld natürlich einer genauen Planung und Abstimmung um das gewünschte Resultat zu erzielen. Der Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch darin, bei diesem Eingriff auf einen qualifizierten und erfahrenen Experten zurückzugreifen. Ist das Permanent Make-up einmal angebracht, so sind Korrekturen sehr schwierig bis unmöglich durchzuführen, beziehungsweise auch mit hohen Zusatzkosten verbunden. Natürlich kann das Anbringen des richtigen Hauttons und die richtige Linienführung nicht zu 100% vorhergesagt werden, da jede Haut anders auf diese Eingriffe reagiert. Im Allgemeinen sind die Ergebnisse jedoch mit Computeranimation und nicht zuletzt durch ausgereifte Techniken und Materialien sehr gut abschätzbar. Trotzdem tummeln sich immer wieder schwarze Schafe am Markt, die leider zu wenig Erfahrung in Sachen Permanent Make-up aufweisen. So kam es, dass eine Kundin / Klägerin in München, die unzufrieden mit ihrem Contoure Make-up war, vor Gericht zog. Der Fall ging sogar bis vor das Amtsgericht München. Der zuständige Richter zog einen Sachverständigen hinzu und urteilte zu Gunsten der Klägerin und das Kosmetikstudio musste Schmerzensgeld von 2500 Euro an die Kundin zahlen. Das Urteil wurde im Februar 2017 rechtskräftig.
Was tun, wenn man mit dem Ergebnis des Permanent Make-up oder des Contoure Make-up nicht zufrieden ist?
In erster Linie sollte man sich mit dem Kosmetikstudio in Verbindung setzen, das das Permanent Make-up aufgetragen hat. In einem gemeinsamen Gespräch sollten die Unzulänglichkeiten angesprochen und mögliche Korrekturmöglichkeiten erörtert werden. Die meisten Beschwerden treten auf, weil Linien asymmetrisch aufgetragen wurden oder der gewünschte Farbton nicht erzielt wurde. Wurden Linien und Konturen asymmetrisch angebracht, so ist dies klar ein dem ausführenden Kosmetikstudio anzurechnender Fehler. Das Kosmetikstudio ist dafür schadenersatzpflichtig. Beim richtigen Hautton stellt sich natürlich immer die Frage, ob der erzielte Hautton der betreffenden Frau nicht gefällt, oder ob er tatsächlich das Ergebnis maßgeblich negativ beeinträchtig. Asymmetrien im Permanent Make-up lassen sich nicht verleugnen und sind messbar. Im diesem Fall ist die Sachlage ganz klar und lässt sich auch dementsprechend nachweisen. Anders sieht es beim Hautton aus. Hier können mitunter unterschiedliche Sichtweisen dazu führen, dass ein Gutachter im Rahmen einer Klage feststellen muss, ob das ausführende Kosmetikstudio tatsächlich für einen Kunstfehler, zum Beispiel durch Verwenden einer falschen Farbe, für das Resultat verantwortlich gemacht werden kann. Leider kommen solche Differenzen in der Praxis immer wieder vor und müssen Schluss endlich vor einem Gericht geklärt werden.
Was steht einem im Falle eines Kunstfehlers bei einem Permanent Make-up zu?
Generell ist ein Kosmetikstudio für Kunstfehler schadenersatzpflichtig. Es ist daher ratsam sich vor dem Anbringen eines Permanent Make-up zu erkundigen, ob das ausführende Kosmetikstudio auch über eine dementsprechende Berufshaftpflichtversicherung verfügt. Wurden im Rahmen des Anbringens von Permanent Make-up Fehler gemacht, die korrigiert werden können, so haftet das Kosmetikstudio für die Kosten der Korrektur, sowie für alle weiteren Folgekosten. Sind die Fehler und Folgen beim Anbringen eines Permanent Make-up nicht mehr korrigierbar, so sieht die Rechtsprechung einen Schadensersatz in Form von Schmerzensgeld vor. Ferner ist das verursachende Kosmetikstudio auch für alle zukünftigen Schäden, die aufgrund der Fehlbehandlung auftreten schadenersatzpflichtig. Schmerzensgeld und Schadensersatz werden dann zugesprochen, wenn die fehlerhafte Behandlung im Alltag sichtbar ist.